Allgemeine Geschäftsbedingungen des EnyGym
(Stand: 01.01.2024)
für Mitglieder des Studios
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des EnyGym (nachfolgend: Studio) mit seinen Mitgliedern. Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Nutzung des Studios berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über die Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Das Mitglied hat ein gesetzliches Widerrufsrecht.
1.4. Mitgliedskarte
Das Mitglied erhält beim Vertragsabschluss im Studio bzw. beim ersten Studiobesuch nach Online-Abschluss eine MemberCard zur Nutzung des Studios. Die Kartenübergabe begründet keinen Anspruch auf Studionutzung bei Widerruf.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Mitgliedschaft vor Vollendung des 15. Lebensjahres ist ausgeschlossen. Jugendliche bis 18 Jahre benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
1.6. Member-App
Für Verwaltungszwecke nutzt EnyGym eine Member-App. Mitglieder können Verträge, Stilllegungen oder Kündigungen über den Selfservice-Bereich verwalten.
2. NUTZUNG DES STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Mitglieder haben gemäß Vertragsvereinbarung Zutritt zum Studio während der Öffnungszeiten.
2.2. Gewerbliche Trainingsdienstleistungen
Das gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen ist untersagt, sofern nicht anders vereinbart.
2.3. Zutritt nur mit MemberCard
Die MemberCard gewährt Zutritt. Ohne sie ist der Zugang nicht möglich.
2.4. Hausordnung
EnyGym kann eine verbindliche Hausordnung aufstellen, die Nutzung und Rechte der Mitglieder regelt.
2.5. Weisungsberechtigung
Das Personal kann Anweisungen für einen geordneten Betrieb geben, die Mitglieder sind dazu verpflichtet, diesen Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im Mitgliedsbeitrag sind weitere Leistungen nur enthalten, wenn auf dem Vertrag vereinbart.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit der MemberCard
Das Mitglied muss die MemberCard sicher verwahren und Verlust unverzüglich melden.
3.2. Gebühr bei Ausstellung/Ersatz
Für die Ausstellung und Ersatz-MemberCard gelten auf dem Vertrag festgelegte Gebühren.
3.3. Regelmäßige Zahlungen
Sofern vereinbart, ist eine regelmäßige Trainings- und Servicepauschale zu leisten.
3.4. Mitgliedsdaten
Das Mitglied muss eine aktuelle E-Mail-Adresse bereitstellen und Änderungen umgehend mitteilen.
3.5. Unübertragbarkeit / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft ist persönlich. Das Mitglied stellt ein Foto zur Verfügung, andernfalls kann eine Identitätskontrolle erfolgen.
3.6. Konsumverbote / Verbotene Gegenstände
Rauchen, Alkoholkonsum, Suchtgiftkonsum sowie Mitbringen und Anbieten bestimmter Substanzen sind untersagt.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
Die Beiträge sind gemäß Vertragsvereinbarung fällig. Bei monatlichen Beiträgen erfolgt die Abbuchung am Monatsersten.
4.2. Gestaffelte Preisvereinbarung
Preiserhöhungen sind nach vorheriger Benachrichtigung zulässig, jedoch begrenzt auf einen bestimmten Betrag pro Vertragsjahr.
4.3. Preisanpassungsrecht
Preise können bei Änderung des Umsatzsteuersatzes angepasst werden.
4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied muss am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sofern nicht anders vereinbart.
4.5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können Verzugskosten in Rechnung gestellt werden. Im Fall erheblichen Verzugs kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Verträge haben eine Mindestlaufzeit. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
5.2. Stilllegung des Vertrages
Eine Stilllegung ist nur gemäß Vertragsvereinbarung möglich und muss rechtzeitig angezeigt werden.
5.3. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung / Stilllegung durch das Mitglied
Kündigungen und Stilllegungen sind in Textform mit Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären. Alternativ kann die Kündigung über die bereitgestellte Webseite erfolgen.
6. HAFTUNG DES ENYGYM
EnyGym haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
EnyGym nimmt nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
7.2. Änderungen dieser AGB
EnyGym kann die AGB mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten ändern. Änderungen werden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Widerspricht das Mitglied nicht, gelten die Änderungen als angenommen.
7.3. Gerichtsstand
Für Klagen gegen EnyGym ist der Gerichtsstand am Sitz von EnyGym maßgeblich.
7.4. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen lediglich der Verständlichkeit.
7.5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
8.1. Gültigkeit von 10er-Karten
10er-Karten für Massageanwendungen, Personal Training und Kurse haben ab dem Kaufdatum eine Gültigkeit von 6 Monaten( Bei Rabatten auf den Gesamtpreis). Das Ablaufdatum wird schriftlich auf jeder 10er-Karte vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt ein etwaiges Restguthaben ersatzlos. Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Absprache mit dem Studio möglich. Eine Rückerstattung oder Übertragung ist ausgeschlossen.